Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren focht die ASt eine Ausscheidensentscheidung zu ihren Lasten mit Nachprüfungsantrag an. Weiters wurde der gegenständliche Pauschalgebührenersatzantrag gestellt. Ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) wurde von der ASt idZ aber nicht gestellt; und entrichtete die ASt insoweit auch nur die Pauschalgebühren iHv 3.241 Euro für einen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.11.2025 brachte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) ein als „Beschwerde gemäß § 312, 131, und 141 BVergG 2018“ bezeichnetes Anbringen beim Bundesverwaltungsgericht ein und stellte folgende Anträge: 1. Am 17.11.2025 brachte die römisch 40 (im Folgenden: Antragstellerin) ein als „Beschwerde gemäß Paragraph 312, 131,, und 141 BVergG 2018“ bezeichnetes Anbringen beim Bundesverwaltungsgericht ein und stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 17. September 2024 beantragte die XXXX vertreten durch die POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH, Hamerlinggasse 8, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausschreibung, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „... mehr lesen...
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Begründung: 1. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.07.2024, am selben Tag beim BVwG eingebracht, begehrte die XXXX (Im Folgenden: Antragstellerin, ASt) die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und die angefochtene Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2024 für nichtig zu erklären in eventu die bekämpfte Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, stellte einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, einen Antrag auf mündliche Verhandlung, Antrag a... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX führt unter der Bezeichnung XXXX , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung durch. Der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. 1.1. Die römisch 40 führt unter der Bezeichnung römisch 40 , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer R... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, vertreten durch die ASFINAG Bau Management GmbH, führt unter der Bezeichnung „A10 Tauern Autobahn INSB Eben - Flachau Sanierung Brückenobjekte Planungsleistungen“, GZ 112663, ein offenes Verfahren durch. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftr... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 06.03.2024 stellte die Antragstellerin die gegenständlichen Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.02.2024, verbunden mit einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Hierüber wurden die Auftraggeberin und die in Aussicht genommen... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 12.02.2024 begehrte die Antragstellerinnen (=ASt), eine Bietergemeinschaft, neben der Nichtigerklärung der Entscheidung über den beabsichtigten Abschluss der Rahmenvereinbarung (Auswahlentscheidung) betreffend Los 3 und Los 4 in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich ua auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Mit Eingabe vom -... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 09.02.2024 begehrte die Antragstellerin (=ASt) neben der Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung in einem Konzessionsvergabeverfahren ua auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Mit Eingabe vom - protokolliert - 16.02.2024 zog die ASt ihren Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurück. 3. Vor dieser Antragszurückziehung fand keine mündliche Verhandlu... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 20.10.2023 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 12.10.2023, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 16.10.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...