Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch seinen Senat 1 mit den Mitgliedern Mag. Pathy, Dr. Wachter und Dr. Herzog über den Antrag der Bewerbergemeinschaft 1. S-N AG, I-B, und 2. L V K R GmbH, S, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Götzl, Salzburg, auf Nichtigerklärung der Entscheidung auf Nicht-Zulassung zur zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens „Verkehrsdienstleistungen in insgesamt drei Losen in der Region K / ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch seinen Senat 1 mit den Mitgliedern Mag. Pathy, Dr. Wachter und Dr. Herzog über den Antrag der Bewerbergemeinschaft 1. S-N AG, I-B, und 2. L V K R GmbH, S, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Götzl, Salzburg, auf Nichtigerklärung der Entscheidung auf Nicht-Zulassung zur zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens „Verkehrsdienstleistungen in insgesamt drei Losen in der Region K / ... mehr lesen...