Entscheidungen zu § 202 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/2/28 W273 2227591-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 stellte die XXXX (im Folgenden "die Antragstellerin") einen Antrag auf Feststellung, dass die Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch "die Auftraggeberin") den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikeln aus Papier und Zellstoff, wie Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Zellstofftücher, Flüssigseife und Duftpatronen sowie dazugehörig... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.02.2020

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