Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.03.2026 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausschreibung „ÖGK – Telemedizin”, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin hat die Anfechtung der Ausschreibung zusammengefasst wie folgt begründet: 1. es bestehe überhaupt keine Notwendigkeit an de... mehr lesen...