Entscheidungen zu § 149 Abs. 1 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2020/9/14 W120 2232166-3

Begründung: I. Verfahrensgang: 1.       Die Auftraggeberin schrieb unter der Bezeichnung „Einsatz- und Trainingsmunition“ einen Lieferauftrag nach dem Billigstangebotsprinzip im Oberschwellenbereich aus. Es erfolgte eine Unterteilung in drei Lose; verfahrensgegenständlich ist das Los 3. Der geschätzte Auftragswert exklusive Umsatzsteuer für die gesamten drei Lose beträgt EUR XXXX Das Los 3 trägt die Bezeichnung „Patrone 9 mm x 19 schadstoffreduziert mit Polizeigeschoß“ mit einem ge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/8/27 W120 2232166-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.       Mit Schriftsatz vom 19. Juni 2020 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: 1.1.    Die Antragstellerin habe ua ein Angebot für das Los 3 abgegeben. Beim ausgeschriebenen Leistungsinhalt handle es sich um die Beschaffung von Handelsware. Mit Schreiben vom 16. April 2020 sei die Antragstellerin zu verschiedenen Aufklärungen bzw. zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert worden.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.08.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/24 W131 2230662-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die AG führte das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als nicht offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv 300.000,00 Euro. Die ASt legte ein Angebot mit knapp über diesem Auftragswert. Nach einer Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der ASt erteilte die AG jedoch den Zuschlag nicht, sondern erklärte im Unterschwellenbereich ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/14 W187 2214491-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 14. Februar 2019 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der erfolgten Widerrufsentscheidung vom 7. Februar 2019, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstwei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.03.2019

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