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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.01.2024 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag, die angefochtene Ausscheidung laut Mitteilung vom 21.12.2023 für nichtig zu erklären. Die Ausscheidung vom 21.12.2023 sei der Antragstellerin am 05.01.2024 zugestellt worden. Die Antragstellerin beantragte ebenfalls „im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Ausscheidung für nichtig zu erklären“. Ein Antrag auf Erlassun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2024 beantragte die AAAA , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26. Jänner 2024 im im
Betreff: genannten Vergabeverfahren, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht und die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigen... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (Im Folgenden: Auftraggeberin) führte ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Auftragsgegenstand sei die Erbringung von geistigen Dienstleistungen für Gener... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Feststellungsantrag vom 19. Juni 2023, OZ 1 1.1 Mit Schriftsatz vom 19. Juni 2023 begehrte die XXXX , vertreten durch die XXXX | Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge die Auftraggeberinnen vom Einlangen des Feststellungsantrages in Kenntnis setzen, der Antragstellerin Einsicht in den Vergabeakt gewäh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. September 2023 beantragte die AAAA , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht, die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots vo... mehr lesen...