Entscheidungen zu § 141 Abs. 2 BVergG 2018

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

1        1. Das Land Oberösterreich (mitbeteiligte Partei) hat als Auftraggeber im Mai 2019 näher beschriebene Bauleistungen im Unterschwellenbereich in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Revisionswerberin hat ein Angebot gelegt. 2        Mit E-Mail vom 1. Juli 2019 teilte der Auftraggeber der Revisionswerberin mit, dass sich im Zuge der vertieften Angebotsprüfung zahlreiche Unklarheiten und Auffälligkeiten in der Kalkulation der Revisionswerberin ergeben hätten, und forderte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.09.2021

RS Vwgh 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §137 Abs3BVergG 2018 §138 Abs1BVergG 2018 §138 Abs5BVergG 2018 §141 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 141 Abs. 2 erster Satz BVergG 2018 sieht einen fakultativen Ausscheidenstatbestand für den Fall vor, dass ein Bieter eine verlangte Aufklärung nicht oder nicht nachvollziehbar gegeben hat. Diese Regelung knüpft an das in § 138 Abs. 1 BVergG 2018 normierte Vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.2021

RS Vwgh 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §138 Abs1BVergG 2018 §141 Abs2
Rechtssatz: § 138 Abs. 1 BVergG 2018 verlangt zwar eine Bedeutung der Unklarheit für die Angebotsbeurteilung. Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass eine derartige Bedeutung einen bestimmten Anteil des Wertes einer Position am Gesamtpreis voraussetzen würde bzw. eine solche Bedeutung bei einer Position mit dem hier in Rede ste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.2021

RS Vwgh 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §138 Abs5BVergG 2018 §141 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Es wäre schon aus systematischen Erwägungen nicht verständlich, wenn ein Auftraggeber hinsichtlich der Verpflichtung, bei Unklarheiten Aufklärung zu verlangen, keinen Beschränkungen (auf bestimmte Positionen) unterliegt, hinsichtlich der daran anknüpfenden Folge des Ausscheidens e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.2021

RS Vwgh 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §137BVergG 2018 §141 Abs2
Rechtssatz: Glaubwürdig dargelegte Erfahrungen dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006 VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn. 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se scho... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.2021

RS Vwgh 2021/9/8 Ro 2020/04/0007

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §129 Abs2BVergG 2018 §141 Abs2
Rechtssatz: Der VwGH hat festgehalten, dass der dem Auftraggeber durch eine (wie in § 141 Abs. 2 BVergG 2018 vorgesehene) "Kann-Bestimmung" im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung eingeräumte Beurteilungsspielraum (ob er ein Angebot ausscheidet oder nicht) durch die Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere den Grundsatz der G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.2021

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