Entscheidungen zu § 17 EBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1955/10/19 7Ob412/55 (7Ob413/55)

Norm: SEBG §17SEBG §19UmwG allg
Rechtssatz: Wenn die Umwandlung gemäß § 17 SEBG zum Stichtag der Schillingeröffnungsbilanz beschlossen wird, ist die Einhaltung der Frist des § 4 UmwG nicht zu fordern. Wenn die Umwandlung gemäß Paragraph 17, SEBG zum Stichtag der Schillingeröffnungsbilanz beschlossen wird, ist die Einhaltung der Frist des Paragraph 4, UmwG nicht zu fordern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1955

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