Entscheidungsgründe: I. Feststellungen (Sachverhalt): römisch eins. Feststellungen (Sachverhalt): 1. Zum Verfahren: Der gegenständlichen Entscheidung lag – auf das Wesentliche zusammengefasste – das folgende Geschehen im Verfahren vor der belangten Behörde und dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) zugrunde (teilweise unter Bezugnahme auf die Ablageorte von Aktenstücken in den Akten des BVwG): 1.1. Die belangte Behörde führte am 13.07.2022 in Vollziehung von § 49 Ei... mehr lesen...