Entscheidungen zu § 6 Abs. 4 ADV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/15 92/09/0382

Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant Angehöriger des Bundesheeres. Er ist als Feldzeugunteroffizier bei der 3. Materialerhaltungsgruppe (MEG) der X-Kompanie, Landwehrstammregiment 42 tätig. Wegen der gegen ihn geführten (disziplinarrechtlichen) Vorerhebungen beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Mai 1992 gegen ihn gemäß § 64 Abs. 2 des Heeresdisziplinargesetzes 1985 (HDG) ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die in dieser Selbstanzeige angeführten Dienstpflichtve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1994

RS Vwgh 1994/9/15 92/09/0382

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §6 Abs4;ADV §7 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;WehrG 1990 §43 Abs1;
Rechtssatz: Zur rechtswirksamen Erteilung von Weisungen (Befehlen) ist jeder Vorgesetzte - nicht nur der unmittelbare Vorgesetzte - zuständig. Ein Auftrag, der von einem Vorgesetzten erteilt wird, ist nach seinem Inhalt und nicht allein nach seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1994

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