Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.11.2023 für tauglich befunden. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.11.2023 für tauglich befunden. Am 03.06.2024 trat der BF den Grundwehrdienst an und wurde mit Wirksamkeit von 05.06.2024 anlässli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 05.06.2023 zur Leistung des restlichen Grundwehrdienstes in der Dauer von fünf Monaten und 28 Tagen einrechenbarer Dienstzeit einberufen. Er sei ab 00:00 dieses Tages Soldat. Es wurde festgestellt, dass der Einberufungsbefehl seine Rechtswirksamkeit verliere, wenn ein rechtliches Einberufungs... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit beschwerdegegenständlichen Bescheid mit Wirkung vom 10.07.2023 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen und festgestellt, dass er ab 00:00 Uhr dieses Tages Soldat sei. Es wurde festgestellt, dass der Einberufungsbefehl s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...