Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Weinbau vom 27.01.2015 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 25 Abs. 9 Z 1 Weingesetz 2009 für den Wein mit der Bezeichnung Rheinriesling, Qualitätswein, Jahrgang 2006, Weinbaugebiet Wachau, Menge 3.000 Liter, das Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummer N 7291/14, entzogen. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Weinbau vom 27.01.2015 wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Weinbau vom 27.01.2015 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 25 Abs. 9 Z 1 Weingesetz 2009 für den Wein mit der Bezeichnung Rheinriesling, Qualitätswein, Jahrgang 1997, Weinbaugebiet Wachau, Menge 3.000 Liter, das Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummer XXXX , entzogen. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Weinbau vom 27.01.2015 wurde der beschwer... mehr lesen...