Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Antrag vom 16.10.2014, eingelangt per E-Mail am selben Tag, stellte die Beschwerdeführerin beim Sozialministeriumservice, Landesstelle XXXX, den Antrag auf Pflegekarenzgeld. Im Antrag wurde als Beginn der Pflegekarenz der 01.10.2014 und als Ende der 31.10.2014 genannt. Mit Antrag vom 16.10.2014, eingelangt per E-Mail am selben Tag, stellte die Beschwerdeführerin beim Sozialministeriumservice, Landesstelle römisch 40 , den A... mehr lesen...