Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Dienststellenwahlausschuss Der Beschwerdeführer brachte am 28.10.2014 einen Einwand gegen die am 21.10.2014 aufgelegte Wählerliste des Truppenübungsplatzes Hochfilzen ein. Begründend gab er an, dass fünf näher bezeichnete Bedienstete nicht Angehörige des "TÜPl" (Truppenübungsplatz) Hochfilzen wären und nannte vier militärische Abkürzungen "StbKp/MilKdo S", "Kdo&StbB6", "SanLKp/SanZ W... mehr lesen...