Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 PVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1999/12/15 9ObA246/99p

Norm: WrPVG §37 Abs2
Rechtssatz: Vertragsbediensteten, welche zwar Wahlwerber waren, aber kein Vertretungsmandat erlangten, kommt der erhöhte Kündigungsschutz des § 37 Abs 2 Wiener Personalvertretungsgesetz durch Befassung des Zentralausschusses nicht zu. Vertragsbediensteten, welche zwar Wahlwerber waren, aber kein Vertretungsmandat erlangten, kommt der erhöhte Kündigungsschutz des Paragraph 37, Absatz 2, Wiener Personalvertretungsg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

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