Norm:        WrPVG §37 Abs2                               
Rechtssatz:          Vertragsbediensteten, welche zwar Wahlwerber waren, aber kein Vertretungsmandat erlangten, kommt der erhöhte Kündigungsschutz des § 37 Abs 2 Wiener Personalvertretungsgesetz durch Befassung des Zentralausschusses nicht zu.                     Entscheidungstexte                                  9 ObA  246/99p       Entscheidungstext  OGH  15.12.1999  9 ObA  246/99p                                                 ...                    mehr lesen...