Entscheidungen zu § 35 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/11 94/12/0108

Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides Mitglied des Dienststellenausschusses einer Dienststelle der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Sie befindet sich derzeit nach der Geburt ihres Kindes im Kare... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 94/12/0108

Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §15 Abs5;PVG 1967 §35;PVG 1967 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/13 92/12/0002 1 (hier: passives Wahlrecht gemäß § 15 Abs 5 PVG). Stammrechtssatz Die für die Ausübung des AKTIVEN Wahlrechtes erforderliche Zugehörigkeit zu einer Dienststelle wird nicht - wie in § 2 Abs 4 DVG - durch die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/13 92/12/0002

Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist rechtskundiger Bediensteter im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Am 9. November 1991 erhob der Beschwerdeführer Einwendungen gegen die Wählerliste beim Vorsitzenden des Dienststellenwahlausschusses für die am 26. und 27. November 1991 angesetzten Personalvertretungswahlen gegen die Aufnahme des J mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.01.1993

RS Vwgh 1993/1/13 92/12/0002

Index: 63/06 Dienstrechtsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: DVG 1984 §2 Abs4;PVG 1967 §15 Abs4;PVG 1967 §35;
Rechtssatz: Die für die Ausübung des AKTIVEN Wahlrechtes erforderliche Zugehörigkeit zu einer Dienststelle wird nicht - wie in § 2 Abs 4 DVG - durch die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche Beziehung (Innehabung eines Dienstpostens), sondern ausschließlich durch die tatsächliche Verwendung (Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.1993

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