Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/25 2003/09/0097

Mit Kundmachungen der Wahlkommission für die Wahl der Zentralpersonalvertretung I und der Dienststellenpersonalvertretungen der Landeshauptstadt Innsbruck vom 27. März 2003 wurde gemäß § 29 Abs. 1 der Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung, LGBl. Nr. 25/1991 i.d.F. LGBl. Nr. 47/1994 (GPVWO), für die Zentralpersonalvertretung I sowie (u.a.) für die Dienststellenpersonalvertretungen 1, 3 und 5 das Ergebnis der am 24., 25. und 26. März 2003 abgehaltenen Personalvertretungswahlen der Lan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2004

RS Vwgh 2004/2/25 2003/09/0097

Index: L20017 Personalvertretung Tirol
Norm: GdPVG Tir 1990 §27 Abs1;GdPVG Tir 1990 §27 Abs2;GdPVG Tir 1990 §27 Abs3;GdPVG Tir 1990 §27 Abs4;
Rechtssatz: § 27 Tir GdPVG 1990 sieht hinsichtlich der Wahlvorschläge eine Abfolge von Regelungen vor. In § 27 Abs. 1 bis 3 Tir GdPVG 1990 sind die gesetzlichen Anforderungen an die Wahlvorschläge festgelegt. § 27 Abs. 4 Tir GdPVG 1990 regelt ein Verfahren zur Behebung von M... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/2 97/12/0256

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment 53 in Straß, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.09.1998

RS Vwgh 1998/9/2 97/12/0256

Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §27 Abs1;
Rechtssatz: Änderungen des Namens einer Organisationseinheit und ihrer Organisationsstruktur ohne wesentliche Änderungen der personellen Zusammensetzung stellen bezogen auf einen bei einer solchen Dienststelle tätigen Personalvertreter keine Versetzung iSd § 27 Abs 1 PVG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1998

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