Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 27.08.2014 teilte der Beschwerdeführer (BF) im Wesentlichen mit, eine von ihm veranlasste Prüfung habe ergeben, dass er zu weniger Nachtdiensten als seine Kollegen eingeteilt worden sei, obwohl er als Personalvertreter nicht schlechter gestellt werden dürfe, weniger krankheitsbedingte Abwesenheiten als seine Kollegen aufweise und auch seine Tätigkeit bei der Eins... mehr lesen...