Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Bundesministerin für Justiz (in Folge: belangte Behörde) vom 12.03.2020 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 22a Abs. 10 iVm 22b BEinstG und § 25 Abs. 4 PVG für die Dauer seiner Funktion als XXXX für Justiz für die Bediensteten des Exekutivdienstes der Justizanstalten unter Fortzahlung der laufenden Bezüge mit Ausnahme der in Pauschalbeträgen festgesetzten Reisegebühren im Ausmaß von 75 v.H. ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit E-Mail vom XXXX 2020 übermittelte der Beschwerdeführer einen Antrag an die Personalvertretungsaufsichtsbehörde, die Behörde möge den dort näher genannten Beschluss des ZA beim BMJ für Bedienstete der Exekutive der Justizanstalt vom XXXX 2020 aufheben. Mit dem Bescheid vom XXXX 2020, Zl. XXXX , wurde der Antrag abgewiesen. Die Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer erfolgte am XXXX 2020 mittels Rsb. Nach § 7 Abs. 4 VwGVG beträgt die Fr... mehr lesen...