Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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TE Pvak 2021/3/5 A3-PVAB/21

A 3-PVAB/21 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag von Abteilungsinspektor A, die Handlungsunfähigkeit des Dienststellenausschusses der JA *** für die Bediensteten des Exekutivdienstes (DA) festzustellen, gemäß § 41 Abs. 1 PVG entschieden: Der Antrag wird a... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 05.03.2021

RS Pvak 2021/3/5 A3-PVAB/21

Norm: PVG §21 Abs2 Schlagworte Ruhen der Personalvertretungsfunktion
Rechtssatz: Nach § 21 Abs. 2 PVG ruht die Funktion von Personalvertreter/innen u.a. während der Dauer einer Dienstenthebung (Suspendierung). Daher ruht die Mitgliedschaft des DA-Vorsitzenden zum DA im vorliegenden Fall nach Ansicht der PVAB seit der Verfügung seiner Dienstenthebung bis zur rechtskräftigen Aufhebung seiner Suspendierung, sofern der DA nicht einstimmig besch... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 05.03.2021

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