Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) ist Bediensteter des Stadtpolizeikommandos Linz (kurz: SPK). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) ist Bediensteter des Stadtpolizeikommandos Linz (kurz: SPK). Er bewarb sich am 03.09.2015 um die Planstelle des Hauptsachbearbeiters FB 4 beim SPK. Für die Planstelle gab es noch weitere sechs dienststelleninterne Bewer... mehr lesen...