Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 PVG

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RS UVS Kärnten 1992/10/14 KUVS-845/4/92

Rechtssatz: Wirkt der Tierhalter an den behördlichen Erhebungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Tierseuchen durch einen Tierarzt nicht ordnungsgemäß mit, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.10.1992

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