Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei, einer Gemeinde in Tirol, seit 1. 9. 1992 beschäftigt und dort als Jugendbetreuer (Beratung, Betreuung, Beaufsichtigung von Jugendlichen, Durchführung von Jugendveranstaltungen) der Jugendstelle der beklagten Gemeinde mit zuletzt 25 Wochenstunden und einer Jahresarbeit von 12 Monaten tätig. Er bezog hiefür 14 mal jährlich brutto S 14.644,38 monatlich. Die Räumlichkeiten, in denen die Jugend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Wirkung vom 1.10.1984 wurde der Kläger über seine Bewerbung vom beklagten Land Vorarlberg in der Verwendungsgruppe a angestellt, auf einen Dienstposten des Volksbildungsdienstes ernannt und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Dienstleistung zugeteilt. Dabei wurde dem damals 36-jährigen Kläger die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auch nach Vollendung des 40.Lebensjahres bei Erfüllung der sonstigen Anstellungserfordernisse zugesagt. Der Kläger... mehr lesen...
Norm: LBedG Vlbg §132 Abs1Vlbg LPVG §10 Abs3
Rechtssatz: Die vorherige Verständigung der Personalvertretung ist keine Voraussetzung für die wirksame Kündigung des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 9 ObA 80/94 Entscheidungstext OGH 04.05.1994 9 ObA 80/94 8 ObA 204/99d Entscheidungstext OGH 11.05.2000 8 ObA 204/99d ... mehr lesen...