Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;
Rechtssatz: Wie sich aus den beiden ersten Sätzen des § 96 BAO ergibt, muß die Urschrift wesentlich mit der Unterschrift des die Erledigung Genehmigenden versehen sein. An diesem Grundsatz hat die BAO-Novelle BGBl 1969/134 keine Änderung gebracht, weil sich diese nur auf verschiedene Fälle der formalen Bescheidausfertigung bezieht. Auch bei Erled... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §96;GO Milchwirtschaftsfonds 1976 Pkt8 Abs2 litl;MOG 1967 §48 Abs2;MOG 1967 §49 Abs1;MOG 1967 §49 Abs4;MOG 1967 §57p; BAO § 96 heute BAO § 96 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 B... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...