Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx KEG, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-130/2012/31/SC/WE, womit betreffend die Objekte xxx, xxx und xxx die Kanalbenützungsgebühr für Niederschlagswässer für das Jahr 2011 in Höhe von EUR 1.063,44 inkl. 10% USt und ein entsprechendes Akonto für 2012 inkl. 10% USt, neuerlich entschieden wurde, gemäß § 279... mehr lesen...