Entscheidungsgründe: XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter, MB) richtete über die elektronische Eingabemaske der Datenschutzbehörde (im Folgenden: Belangte Behörde) am 31.01.2025 eine Datenschutzbeschwerde an diese und brachte erkennbar zum Ausdruck, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, BF) habe den MB im Recht auf Auskunft verletzt. Der BF habe sich als bevollmächtigter Parteienvertreter des MB ausgegeben und sich ohne dessen Zustimmung elektronische Akteneinsicht bei FinanzOnline ... mehr lesen...