Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des xxx, rechtsfreundlich vertreten durch Rechtsanwältin Dr. xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtsenat xxx vom 30.5.2023, GZ: xxx, womit die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister xxx vom 21.12.2022, GZ: xxx, Adress-Nr. xxx, mit welchem xxx als Geschäftsführer der xxx GmbH zur Haftung der aus der Tätigkeit der angeführten Fi... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid des xxx der xxx vom 23.03.2018, Zahl: xxx, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bürgermeisterin xxx vom 08.01.2018 (Haftungsbescheid hinsichtlich Kommunalsteuer 2016 des Abgabenschuldners xxx) abgewiesen wurde, nach am 05.12.2018 durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhand... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 30.07.2015, Mag.Zl.: 34/678/2015, den B E S C H L U S S gefasst: I. Der angefochtene Bescheid vom 30.07.2015 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde römisch eins. Der angefochtene Bescheid vom 30.07.2015 wird gemäß Paragraph 278, Absatz eins, BAO u... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 13.09.2013, Mag.Zl: RM/AG-34/1096/2013, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s ... mehr lesen...