Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers, den Zweitbeschwerdeführer als weiteren bevollmächtigten Vertreter für die mündliche Berufungsverhandlung zuzulassen, gemäß § 84 BAO abgelehnt. Der Zweitbeschwerdeführer sei in dem vorangegangenen Abgabenverfahren bei der Abgabenbehörde erster Instanz mehrmals ohne Vorlage einer Vollmacht durch Vorsprachen und Überbringung von Unterlagen als Vertreter des abgabepflichtigen Erstbesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §279 Abs1;BAO §285 Abs3;BAO §87 Abs3 litc;BAO §87 Abs4;BAO §88; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: § 87 Abs 4 BAO und § 88 BAO gilt auch für die Niederschrift über die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat. § 285 Abs 3 letzter Satz BAO paßt § 87 Abs 3 lit c BAO nur den Bedürfnissen des Verfahrens vor d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §285 Abs3; BAO §87 Abs3; BAO § 285 heute BAO § 285 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 285 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...