Entscheidungen zu § 84 Abs. 1 BAO

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Oberösterreich 1997/10/01 VwSen-221447/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Aktenkundig erwiesen und von der Bw zu keiner Zeit angefochten sondern selbst ausgeführt, trat die Bw als "B, Dienstleistungen in der autom. Datenverarbeitung, Versicherungen, Vermittlungen" auf. Die Bw ist Gewerbeinhaberin  des freien Gewerbes "Dienstleistungen in der autom. Datenverarbeitung und Informationstechnik" sowie des Gewerbes "Versicherungsagent". Mit Aussendung im Jänner und Februar 1995 (datiert mit 26.1.1995) bot das EDV-Buchungsbüro M, im Rahmen des Dienstleistun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.10.1997

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten