Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid des xxx der xxx vom 23.03.2018, Zahl: xxx, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bürgermeisterin xxx vom 08.01.2018 (Haftungsbescheid hinsichtlich Kommunalsteuer 2016 des Abgabenschuldners xxx) abgewiesen wurde, nach am 05.12.2018 durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhand... mehr lesen...