Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 04.09.2013, Zahl: BSW-483/2012/7/WE, womit für die Einleitung von auf Dachflächen des Objektes xxx, entstehenden Niederschlagswässer, für die Jahre 2007 bis 2011 die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von insgesamt EUR 608,40 inkl. 10% USt vorgeschrieben wurde, gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordn... mehr lesen...