Das X Seminar in G brachte für das Jahr 1952 eine Umsatzsteuererklärung ein, in der es die Verpflegungskostenbeiträge der Zöglinge mit 458.030,-- S angab. Auf Anfrage des Finanzamtes wurde erklärt, daß diese Einnahmen nicht die Hälfte der Internatskosten decken und daß auf jeden Zögling nur ein Jahresbetrag von durchschnittlich 1.526,-- S entfalle. Gegen den vom Finanzamt erlassenen Umsatzsteuerbescheid wurde mit der Begründung: Berufung erhoben, daß das Knabenseminar ausschließlich d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §34; BAO §35; BAO §36; BAO §37; BAO §38; BAO §39; BAO §40; BAO §41; BAO §42; BAO §43; BAO §44; BAO §45; BAO §46; BAO §47;VermStG §3 Abs1 Z6;VermStG §3 Abs1 Z7; BAO § 34 heute BAO § 34 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...