Entscheidungen zu § 323c Abs. 1 BAO

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Beschluss 2020/5/8 LVwG-AV-487/001-2020

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch seinen Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Säumnisbeschwerde der Frau A, ***, ***, vertreten durch B, Steuerberater in ***, vom 30. April 2020,wegen behaupteter Säumnis des Gemeinderates der Stadtgemeinde ***, den BESCHLUSS: 1.   Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2.   Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: § 284 iVm 323c Abs.1 Bundesabgabenordnun... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 08.05.2020

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