Die Beschwerdeführerin stellte, bereits vertreten durch die Beschwerdevertreterin, mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2002 unter Berufung auf § 240 Abs. 3 BAO einen Antrag auf Rückerstattung eines für das Jahr 1977 (gemeint: 1997) zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuerbetrages. Sie brachte dazu vor, in ihrem früheren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis durch einen Irrtum der auszahlenden Stelle u.a. im Jahr 1997 zu hohe Leistungen empfangen zu haben. Einen Bescheid vom 25. August 19... mehr lesen...