Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin zeigte mit Eingabe vom 11. Dezember 2000 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz: Finanzamt) unter dem Betreff: "Gebührenanzeige - Gesellschafterzuschuss" die Begebung von Genussrechten im Nominale von ATS 3,450.000,-- an und ersuchte um Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Diesem Schreiben an... mehr lesen...