Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299; BAO §302 Abs2 litc; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter. Neben seinen aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte er als Sachverständiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1985 wurde er erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt, wobei auch sein Antrag, die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit gemäß § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt zu besteuern, Berücksichtigung fand. Im Zuge einer im Jahr 1986 unter anderem auch für das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 131;
Rechtssatz: Eine mehrfache Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides ist - von den Fällen des § 302 Abs 2 BAO abgesehen - nicht rechtswidrig und insbesondere dann geboten, wenn das Finanzamt der im Aufhebungsbescheid klar zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht der Oberbeh... mehr lesen...