Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der ARGE xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde St. Andrä vom 20.12.2013, Zahl: 920-7/1605/II/2013, womit die Fremdenverkehrsabgabe für das Jahr 2007 in Höhe von EUR 3.510,39, für das Jahr 2008 in Höhe von EUR 13.559,05, für das Jahr 2009 in Höhe von EUR 13.851,80 und für das Jahr 2010 in Höhe von EUR 10.428,25 sowie die Tourismusabgabe für das Jahr 2011 i... mehr lesen...