Entscheidungen zu § 3 BAO

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/1/30 LVwG-2019/36/2674-3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Gstir über die Beschwerde von AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, wohnhaft in Z, Adresse 2, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z als Abgabenbehörde vom 05.12.2019, Rechnungsnummer ***, Kundennummer ***, soweit damit eine „Holzumlage – Jahresbetrag 2019“ in der Höhe von Euro 71,40 und diesbezüglich eine Mahngebühr von Euro 3,00 nach der Bundesabgabenordnung –... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 30.01.2020

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