Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft für das Inverkehrbringen von Wein für die Beitragszeiträume 1. bis 4. Quartal 2005 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 19.939,72 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 3.987,94 gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit "Beitragserklärung Agrarmarketingbeitrag 2009 Gartenbau" vom 16.06.2009 teilte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der AMA eine für Zier- und Nutzgehölze oder deren Pflanzgut genutzte Fläche im Ausmaß von 89.600 m2 Freiland mit und errechnete daraus 4.480 Flächeneinheiten im Ausmaß von 20 m2 und eine Beitragsschuld in Höhe von EUR 672,00, die er in der Folge beglich. 2. Mit "Beitragserklärung Agrarm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der AMA vom 05.04.2013, AZ I/2/5-amb-119482881, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), vormals XXXX, darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Beitragsart Tierprodukte für den Monat Jänner 2013 keine Beitragserklärungen vorgelegt und keine Zahlungen geleistet worden seien. Zugleich wurde die BF darauf hingewiesen, dass im Fall der Nicht-Einbringung einer Beitragserklärung binnen 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 15.04.2014, AZ I/2/5-amb-121329233, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), vormals XXXX, darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Beitragsart Tierprodukte für die Monate Juli 2013 bis Februar 2014 keine Beitragserklärungen vorgelegt und keine Zahlungen geleistet worden seien. Zugleich wurde die BF darauf hingewiesen, dass im Fall der Nicht-Einbringung einer Beitragser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 21.10.2010 wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 auf Basis der von ihr eingebrachten Beitragserklärungen Agrarmarketingbeiträge für die Schlachtung von Schweinen in den Beitragszeiträumen Februar 2011 bis Juli 2011 in Höhe von EUR 12.250,50 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1.225,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 07.09.2012, AZ I/2/5-amb, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2012 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde dem BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. 2. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Erinnerung der AMA vom 13.08.2010, AZ I/2/5-amb, wurden die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2010 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde den BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurde mit... mehr lesen...