Index: Abgabenverfahren10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 VwGG §34 Abs1 BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei wurde in der Zeit vom 20. April 1967 bis 22. Mai 1967 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Im Betriebsprüfungsbericht wurde unter Tz 59 ausgeführt: "Warenrückvergütungen, soweit sie bei der Körperschaftsteuer nicht wie eine Betriebsausgabe zu behandeln sind, stellen Gewinnzuwendungen dar, welche gemäß § 85 EStG der Kapitalertragsteuer unterliegen. Nach Auskunft der Geschäftsführung wird die Kapitalertragsteuer von der Genossenschaft getragen". "Warenr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295; BAO § 295 heute BAO § 295 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 295 gültig von 08.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...