Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführenden Unternehmen haben bei der Stadt Wien Erklärungen über die Selbstbemessung von Abgaben eingereicht, die sich in der Folge als zu hoch erwiesen. Sie begehren nunmehr die Berücksichtigung der erfolgten Überzahlung. Ihr Begehren wurde mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien abgelehnt. römisch eins. Die beschwerdeführenden Unternehmen haben bei der Stadt Wien Erklärungen über die Selb... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab BAO §236 Abs1 BAO §294 Abs1 VfGG §86 WAO §90 Abs3WAO §146 Abs1WAO §149 Abs1WAO §163WAO §211 Abs1WAO §228 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013... mehr lesen...