1.1. Mit den jeweils vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheiden setzte die belangte Behörde gemäß § 211 der Burgenländischen Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 2/1963 in der geltenden Fassung, die Entscheidung über die von den beschwerdeführenden Parteien eingebrachten Berufungen gegen die Vorschreibung von Tourismusförderungsbeiträgen aus. 1.2. Die beschwerdeführenden Parteien bekämpfen diese Bescheide jeweils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschr... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281 Abs1;BAO §281 Abs2;BAO §311;LAO Bgld 1963 §211 Abs1;LAO Bgld 1963 §211 Abs2;LAO Bgld 1963 §232;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0195
Rechtssatz: Dem Bescheid, mit welchem ein Berufungsverfahren gem § 211 Bgl... mehr lesen...