Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Einzelrichterin xxx über die Beschwerde der xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 15.7.2025, xxx, mit welchem im Spruchpunkt I dem Antrag nicht stattgegeben wurde und im Spruchpunkt II der Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister der Gemeinde xxx vom 3.6.2025, xxx als unbegründet zurückgewiesen wurde, gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO), z... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 21.03.2024, Zahl: xxx, zu Recht: I. römisch eins. Zur pauschalierten Ortstaxe: Auf Grund der Beschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO der Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx 21.03.2024, Zahl: xxx im Spruch: betreffend eine Vorschreibung der pauschalierten Ortsta... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, xxx, über die Beschwerde/Vorlageantrag des xxx, wohnhaft xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde xxx vom 23.12.2019, Zahl: xxx iVm der Beschwerdevorentscheidung vom 26.06.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der pauschalierten Nächtigungstaxe für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 für das Objekt Ferienwohnung Almhütte auf der Parzelle xxx, KG xxx, zu Recht: Das Landesverwaltungsg... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, xxx, über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 26.06.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der pauschalierten Ortstaxe für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 für das Objekt Ferienwohnung Almhütte auf der Parzelle xxx, KG xxx, zu Recht: I. römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n . II. röm... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, xxx, über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 26.06.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung einer Zweitwohnsitzabgabe für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 für das Objekt Ferienwohnung Almhütte auf der Parzelle xxx, KG xxx, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, xxx, über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 26.06.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung einer Zweitwohnsitzabgabe für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 für das Objekt Ferienwohnung Almhütte auf der Parzelle xxx, KG xxx, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, xxx, über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 26.06.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der pauschalierten Ortstaxe für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 für das Objekt Ferienwohnung Almhütte auf der Parzelle xxx, KG xxx, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für xxx beim Amt der xxx Landesregierung vom 09.07.2018, Zahl: xxx, Gegenstand xxx, bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 07.12.2018, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung einer Motorbootabgabe für den Zeitraum September bis Dezember 2017 zu Recht: I. römisch eins. ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für xxx beim Amt der xxx Landesregierung, xxx, vom 07.12.2018, Zahl: xxx, Gegenstand: xxx, bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 23.04.2019, Zahl: xxx, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 17.07.2018, gegen die Versäumung... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für xxx beim Amt der xxx Landesregierung, xxx, vom 07.12.2018, Zahl: xxx, Gegenstand: xxx, bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 23.04.2019, Zahl: xxx, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 17.07.2018, gegen die Versäumung... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Einzelrichterin xxx über die Beschwerde der xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Stadtsenat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 18.06.2015, Zahl: RA-34/449/2015, womit über die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister xxx vom 16.04.2013, Zahl: RM/AG/KO/7/1/13, mit welchem die Kommunalsteuer für die Jahre 2009 bis 2011 festgesetzt wurde, sodass eine ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 09.09.2014, Zahl: 301/10/2008-GV-I, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 09.09.2014, Zahl: 301/10/2008-GV-I, gemäß Paragraph 279, Absatz... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Bad Kleinkirchheim vom 22. April 2015, Zahl: 333691-2/1-2015/St, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n. II. römisch zwe... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, vom 25.04.2014, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Spittal/Drau vom 18.03.2014, Zahl: 61/8510/2014-1/1486/Mag.Hu, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Auf Grund der Beschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO der Berufungsbescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Spittal/Drau vom 18.03.2014, Zahl: 61/8510/2014-1/1486/Mag.Hu, i... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des xxx, geb. xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 17. Februar 2014, Zahl: Steu 21050-2014/St, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n. II. römisch zwei... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx Gesellschaft mbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, vom 10.11.2009, Zahl: 941/2009/AL-Th/Li, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Auf Grund des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. März 2014, Zl. 2010/16/0176-10, wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO der Berufungsbescheid des Stadtrates der S... mehr lesen...