Entscheidungsgründe: I. Der Bf. - leitender Sekretär einer Kammer für Arbeiter und Angestellte - beantragte beim Finanzamt die Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für 1976. Von 252 Überstunden habe der Arbeitgeber nur 168,5 anerkannt und lohnsteuerfrei behandelt. Mehrarbeit im Zusammenhang mit Dienstreisen, Jubilarehrungen, Behördenvertretungen, Tätigkeiten bei Gewerkschaften, Referententätigkeit und der Vertretung der Arbeiterkammer bei Weihnachtsfeiern usw. seien u... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2 StGG Art5 BAO §260 Abs2EStG §68 Abs1EStG §68 Abs3 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 ... mehr lesen...