Entscheidungen zu § 252 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/19 98/14/0118

Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe eines Verlegers und ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Außerdem erzielte der Beschwerdeführer in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit (in den Jahren 1986 und 1990) und aus Vermietung und Verpachtung. Für die Jahre 1984 bis 1986 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Eine weitere Prüfung, über die der Bericht vom 21. August 1996 verfasst wurde, umfasste die Jahre 1983 bis 1990. Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1999

RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0118

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs3;BAO §295 Abs3;
Rechtssatz: Auf § 295 Abs 3 BAO gestützte Änderungsbescheide sind auch in dem vom grundlagenbescheidähnlichen Bescheid nicht betroffenen Bereich abänderbar. Der neue Bescheid ist mit Berufung in vollem Umfang anfechtbar, dh also nicht nur hinsichtlich des Änderungsgrundes oder der tatsächlich durchgeführten Änderung, allerding... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1999

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