Begründung: 1. Die vorliegende (selbstverfaßte) Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien, mit dem ein Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung betreffend die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten abgewiesen wurde. 2. Gemäß Art144 Abs1 B-VG kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde erst nach Ausschöpfung des Instanzenzuges (falls ein solcher in Betracht kommt) er... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit BAO §243 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.0... mehr lesen...