Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A***** und Karl B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt und je zu einer Geldstrafe von drei Mio S verurteilt, wovon ihnen ein Teil von je zwei Mio S bedingt nachgesehen wurde. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A***** und Karl B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins und Pa... mehr lesen...
Norm: BAO §119 BAO §236 FinStrG §33 Abs1 FinStrG §33 Abs3 litf BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Norm: BAO §119 BAO §236 FinStrG §33 BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter F*** von der Anklage, er habe "Ende 1983" (ersichtlich gemeint: bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1983) in Paternion vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar der von ihm zu entrichtenden Umsatzsteuer, um 1,650.274 S bewirkt und hiedurch das (Finanz-) Ve... mehr lesen...
Norm: BAO §236 FinStrG §29 Abs2 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 236 gültig von 01.01.1962 b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die geschäftsführenden Gesellschafter der Firma Obstverwertung A OHG in Rankweil Franz A und Roman A des Vergehens nach § 63 Abs. 1 Z 2 LMG 1975 schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches fällt ihnen zur Last, daß sie als Mittäter in der Zeit vom 25. November 1969 bis zum 20. März 1973 - aus den Entscheidungsgründen in Verbindung mit den dort zitierten Untersuchungszeugnissen ergibt sich eine nähere Eingrenzung de... mehr lesen...
Norm: BAO §236 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 236 gültig von 01.01.1962 bis 19.12.2003 ... mehr lesen...
Norm: BAO §236 BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 BAO § 236 gültig von 20.12.2003 bis 30.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003 BAO § 236 gültig von 01.01.1962 bis 19.12.2003 ... mehr lesen...