Entscheidungen zu § 232 Abs. 3 BAO

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RS UVS Oberösterreich 2012/07/13 VwSen-420737/6/AB/HK

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Im vorliegenden Fall erfolgte die in Rede stehende Amtshandlung ? anders als von der Bf behauptet ? nicht als solche im Rahmen des Beschlagnahmeverfahrens nach dem Glücksspielrecht, sondern vielmehr auf Grund des finanzbehördlichen Sicherstellungsauftrages und dem damit einhergehenden Vollst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.07.2012

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