Entscheidungen zu § 230 Abs. 3 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1996/3/5 14Os80/95

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Entscheidung | OGH | 05.03.1996

TE OGH 1987/10/20 15Os126/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter F*** von der Anklage, er habe "Ende 1983" (ersichtlich gemeint: bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1983) in Paternion vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar der von ihm zu entrichtenden Umsatzsteuer, um 1,650.274 S bewirkt und hiedurch das (Finanz-) Verge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1987

RS OGH 1987/10/20 15Os126/87, 14Os80/95

Norm: BAO §212 Abs1BAO §230 Abs3BAO §230 Abs4FinStrG §29 Abs2
Rechtssatz: Auch bei einer durch ein Ansuchen um Zahlungserleichterung (§ 212 Abs 1 BAO) - kraft Gesetzes (§ 230 Abs 3 BAO) oder vor Ablauf der Zahlungsfrist kraft behördlicher Anordnung (§230 Abs BAO) - bewirkten Vollstreckungssperre handelt es sich um einen "Zahlungsaufschub" im Sinne des § 29 Abs 2 FinStrG. Entscheidungstexte 15... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1987

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