Entscheidungen zu § 23 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1977/4/21 13Os28/76

Norm: BAO §23FinStrG §33
Rechtssatz: Für die Besteuerung ist im allgemeinen das tatsächliche wirtschaftliche Geschehen maßgebend, auch wenn der Vertragserfüllung ein gesetzliches Verbot entgegensteht. Entscheidungstexte 13 Os 28/76 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 13 Os 28/76 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/36 European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1977

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